Die Rechtsgrundlage der Hygiene-Maßnahmen sind sowohl das Infektionsschutzgesetz, als auch die Corona-Schutzverordnungen des Landes Niedersachsen. Ziel der Maßnahmen ist, eine Übertragung von Krankheitserregern, insbesondere des neuartigen Corona-Virus SARS-COV- 2, zu verhindern und die Ausbreitung des SARS-COV-2 zu verlangsamen.
Allgemeine Hinweise für die Hygieneregeln
Es dürfen ausschließlich Personen am Training teilnehmen,
• die innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt zu einer an Covid-19-erkrankten Person hatten.
• die keine Symptome eines Atemwegsinfektes, einer Erkältung, Durchfälle, Fieber oder starke Kopfschmerzen haben oder in den letzten Tagen hatten.
• Das bereitgestellte Handdesinfektionsmittel muss vor Betreten des Platzes benutzt werden. Auf Händeschütteln oder andere Begrüßungen mit Körperkontakt muss verzichtet werden.
• Es ist jederzeit ein Abstand von 2,0 Metern zu anderen Personen zu halten.
• Jede/r Kursteilnehmer:in ist verpflichtet, auf dem Parkplatz und den Wegen zum Übungsplatz einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
• Auch auf dem Trainingsgelände ist der Sicherheitsabstand von 2 Metern einzuhalten.
• Kunden:innen sollten auch auf dem Parkplatz den Mindestabstand beachten und erst kurz vor Unterrichtsbeginn erscheinen, um Ansammlungen zu vermeiden.
• Die oben genannten Regelungen gelten auch für die Begleitpersonen. (Max. 1 Begleitperson ist zulässig!)
• Die Dokumentation erfolgt über die Luca- oder Corona-App. Die Kunden:innen sind verpflichtet, sich vor Trainingsbeginn mit dem Handy zu registrieren.
Aktuelle Warnstufen und daraus resulitierende Regeln
Warnstufe 3
• Nur noch Geimpfte oder Genesene dürfen am Unterricht teilnehmen (2G). Der Nachweis ist vor dem Training zu erbringen.
• Bei Gruppen ab 10 Personen (inkl. Trainer:in) gilt 2G+. Wir versuchen die Gruppen aber so klein zu halten, dass dies nicht passiert. Darum sind keine Begleitpersonen zugelassen! Abweichungen werden bei Buchung bekannt gegeben.
• Während der Trainingsstunden muss eine FFP2-Maske getragen werden, egal ob im stehen oder in Bewegung.
Ausgenommenen von 2G sind U-18 und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest nötig!)
Warnstufe 2
• Nur noch Geimpfte oder Genesene dürfen am Unterricht teilnehmen (2G). Der Nachweis ist vor dem Training zu erbringen.
• Während der Trainingsstunden muss nur eine Medizinische- oder FFP2-Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 2m unterschritten wird.
Ausgenommenen von 2G sind U-18 und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest nötig!)
Warnstufe 1
• Nur noch Getestete, Geimpfte oder Genesene dürfen am Unterricht teilnehmen (3G). Der Nachweis ist vor dem Training zu erbringen. Selbsttest sind nicht zulässig, sondenr nur Tests, die unter Aufsicht von z.B. Testzentren oder Arbeitgebern durchgeführt wurden.
• Während der Trainingsstunden muss nur eine Medizinische- oder FFP2-Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 2m unterschritten wird.
Weitere Regelungen
Bei Gruppen unter 50 Pesonen gilt 2G, aber ohne Abstand und ohne Maske. Wir werden den Abstand selbstverständlich dennoch einhalten!