Hundeführerschein

Seit 2013 das niedersächsische Hundehaltungsgesetz eine Novellierung erhalten hat, müssen gewisse Hundehalter:innen einen Führerschein, bestehend aus Theorie und Praxis machen. Wer dies nicht tut, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000€ geahndet werden. Bei der Anmeldung des Hundes bei der Stadt wird die Sachkunde auch kontrolliert, man sollte es also nicht auf die lange Bank schieben.

Wer muss einen Sachkundenachweis ablegen?

Menschen die zum ersten Mal einen eigenen Hund halten. Auch wenn es früher einen „Familienhund“ gab, das zählt nicht!

Menschen die nicht nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten 10 Jahre, länger als 2 Jahre einen Hund hatten. Dies muss mittels Steuernachweis oder anderen Dokumenten bewiesen werden.

Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Der theoretische Teil des Hundeführerscheins muss vor Einzug des Hundes, die Praxis innerhalb eines Jahres abgelegt werden.

Die Theorie kann entweder bei dir Zuhause oder bei einem Gruppentermin an einem geeigneten Treffpunkt stattfinden. Dieser wird online durchgeführt, die richtigen Antworten müssen angekreuzt werden.

Bei der Praxis sind wir entweder als kleine Gruppe oder auf Wunsch auch in einer individuellen Einzelstunde statt. Geprüft wird an zwei verschiedenen Orten: Verkehrsöffentlicher Raum (Stadt) und ablenkungsarmer Bereich (Grünanlage). Die Prüfung dauert ca. 1h.

Die praktische Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden. 

Was wird in der Praxis abgefragt?

Handling am Hund (Zähne, Ohren und Pfoten des Hundes werden vom Halter überprüft).

Kontrolliertes Gehen an der Leine (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden).

Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib (Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen).

Kommen auf Ruf (Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen).

Gehen an stärker befahrener Straße (Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs).

Überqueren einer befahrenen Straße (Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs).

Begegnung mit z.B. Jogger, Skater, Kinderwagen, etc. (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von entsprechenden Personen).

Begegnung mit anderen Personen (z.B. Spaziergänger, Menschengruppe) (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten).

Begegnung mit anderen Hunden (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden).

Nächster Termin für den Sachkundenachweis:

Individuell, schreib und einfach eine Mail!
Trainerin: Lucie oder Lina

Voraussetzungen:

– Mindestalter des Hundes: 6 Monate

– Übliche Corona-Regeln: siehe Startseite