Hundeführerschein

Seit 2013 das niedersächsische Hundehaltungsgesetz eine Novellierung erhalten hat, müssen gewisse Hundehalter:innen einen Führerschein, bestehend aus Theorie und Praxis machen. Wer dies nicht tut, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000€ geahndet werden. Bei der Anmeldung des Hundes bei der Stadt wird die Sachkunde auch kontrolliert, man sollte es also nicht auf die lange Bank schieben.

Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?

Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Der theoretische Teil des Hundeführerscheins muss vor Einzug des Hundes, die Praxis innerhalb eines Jahres abgelegt werden. Die Theorie kann entweder bei dir Zuhause oder bei einem Gruppentermin an einem geeigneten Treffpunkt stattfinden. Der Test wird am PC/Tablet durchgeführt, die richtigen Antworten müssen angekreuzt werden.

Es werden grundlegende Kenntnisse über Hunde, ihr Verhalten, ihre Bedürfnisse und die rechtlichen Bestimmungen vermittelt. Themen wie artgerechte Haltung, Ernährung, Pflege, Gesundheit, Erziehung und Sozialverhalten stehen dabei im Fokus.

Vorbereiten kannst du dich hierfür mit Büchern oder Apps. Der Markt ist groß, Angst musst du aber wirklich nicht vor der Prüfung haben, das ist kein Hexenwerk.

Ab Einzug des Hundes hast du ein Jahr lang Zeit den praktischen Teil des niedersächsischen Sachkundenachweises zu absolvieren. Die Praxis findet entweder als kleine Gruppe oder auf Wunsch auch in einer individuellen Einzelstunde statt. Geprüft wird an zwei verschiedenen Orten: Verkehrsöffentlicher Raum (Stadt) und ablenkungsarmer Bereich (Grünanlage). Die Prüfung dauert ca. 1h. Die praktische Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden, da das Können des Menschen getestet wird und nicht das des Hundes.

Am Ende hast du nicht nur mehr Verständnis für deinen gestressten Hund, sondern auch konkrete Werkzeuge, um ihm zu helfen, Schritt für Schritt zum Ruheprofi zu werden.

Was wird in der Praxis geprüft?

Handling am Hund (Zähne, Ohren und Pfoten des Hundes werden vom Halter überprüft).

Kontrolliertes Gehen an der Leine (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden).

Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib (Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen).

Kommen auf Ruf (Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen).

Gehen an stärker befahrener Straße (Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs).

Überqueren einer befahrenen Straße (Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs).

Begegnung mit z.B. Jogger, Skater, Kinderwagen, etc. (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von entsprechenden Personen).

Begegnung mit anderen Personen (z.B. Spaziergänger, Menschengruppe) (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten).

Begegnung mit anderen Hunden (Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden).

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