Ein neuer Hund zieht ein: Behördengänge

Was für eine aufregende Zeit, ein neues Familienmitglied zieht endlich ein! Bei all der Freude werden die wichtigen Behördengänge gerne einmal vergessen, darum habe ich Dir hier eine kleine Übersicht erstellt.

Hundeführerschein

Seit 2013 das nds. Hundehaltungsgesetz eine Novellierung erhalten hat, müssen gewisse Hundehalter einen Führerschein, bestehend aus Theorie und Praxis machen. Neuhundehalter und Personen, die innerhalb der vergangenen 10 Jahre, nicht mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat als nicht sachkundig. Die Hundehaltung muss Dokumenten belegt werden, bspw. durch die Anmeldung bei der Steuer oder der Versicherung.

Der theoretische Teil des Sachkundenachweises muss vor Einzug des Hundes, die Praxis muss dann innerhalb eines Jahres abgelegt werden.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Diese ist in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben. Auch ohne diese Vorgabe sollte aber jeder Hundehalter so klug sein, eine abzuschließen. Jeder Hund kann Schaden anrichten, egal wie gut erzogen er ist! Durch einen Schreck kann ein Autounfall verursacht werden, beim Gassi wird aus dem Nichts heraus eine alte Dame angesprungen und umgeworfen oder der Welpe pinkelt auf den teuren Teppich bei Freunden. Die Liste lässt sich endlich fortführen. Acht hier auf eine möglichst hohe Deckungssumme, damit Du wirklich gut abgesichert bist. Die Mindesthöhe ist 500.000€ bei Personenschäden und 250.000€ bei Sachschäden.

Kennzeichung durch Microchip

Damit Dein Hund zweifelsfrei zugeordnet werden kann, muss er einen Microchip implantiert bekommen. Dieser wird in die linke Halsseite gespritzt. Wir dann ein Lesegerät an Deinen Hund gehalten, kann er sofort ausgelesen werden. Auch dies ist in Niedersachen Pflicht. Viele Züchter machen das schon mit der ersten Impfung zusammen und tragen das dann in den Impfpass Deines Hundes ein.

Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde

In der Regel muss die Anmeldung innerhalb einer Woche erfolgen. Du brauchst hierfür den Nachweis Deiner Sachkunde, die Nummer des Microchips und die Versicherungssnummer der Haftpflicht. 

Zentrales Hunderegister

Auch hier musst Du Deinen Hund anmelden. Das Register ist nicht die Anmeldung bei der Stadt, sondern ein ganz eigenes System. Auf der Website https://www.hunderegister-nds.de/ kannst Du Dich kinderleicht anmelden. Diese Anmeldung musst erst sein, wenn der Hund 6 Monate alt ist. Mach es aber lieber gleich, bevor es in Vergessenheit gerät. 😉 Diese Anmeldung kostet Dich einmalig 17,26€. 

Tasso

Hier dürfen alle Tierhalter ihre Haustiere registrieren. Sollte Dein Hund verloren gehen, wird einfach der Chip ausgelesen oder auf die Erkennungsmarke geschaut und dies in Tasso eingegeben. Das tolle: Tasso gibt Deine Daten dann nicht an den Finder weiter, sondern kontaktiert Dich und gibt Dir die Nummer des Anrufers. So bleiben alle Deine Daten geschützt. Ich persönlich finde es absolut genial! Gerade Tierheime und die Polizei nutzen dieses System sofort, selten fragen sie noch andere Datenbanken ab. Melde Deinen Hund also schnell an: https://www.tasso.net/

 

Jetzt steht einem ordentlichen Einzug nichts mehr im Wege!

Viel Spaß mit Deinem neuen Familienmitglied,

Deine Lina

 

 

 

Autorin: Lina Stranghöner